Welche Voraussetzungen muss die Tagesordnung der Betriebsratssitzung erfüllen?

  • Da ohne Tagesordnung in der Betriebsratssitzung kein wirksamer Beschluss gefasst werden kann, müssen die Angaben in der Tagesordnung die konkreten Themen, Probleme und Fragen bezeichnen.
  • Die Tagesordnung kann vor Beginn der Betriebsratssitzung noch verändert werden, wenn die geänderte Tagesordnung noch rechtzeitig vor der Betriebsratssitzung den Teilnahmeberechtigten zugeht.
  • Zu einem in der Tagesordnung nicht aufgeführten Punkt kann nur dann ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats gefasst werden, wenn der vollzählig versammelte Betriebsrat mit der Ergänzung oder Änderung der Tagesordnung der Betriebsratssitzung einstimmig einverstanden ist.

Welche Aufgaben hat der Betriebsratsvorsitzende bei der Tagesordnung?

Der Betriebsratsvorsitzende legt die Tagesordnung der Betriebsratssitzung nach pflichtgemäßem Ermessen fest. Er entscheidet somit, welche Punkte auf die Tagesordnung kommen. Allerdings ist er verpflichtet, auf Antrag eines Viertels der Betriebsratsmitglieder, der Vertretung der schwerbehinderten Mitarbeiter, der Jugend- und Auszubildendenvertretung und des Arbeitgebers ein bestimmtes Thema auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung zu setze

Vorsicht: Um wirksame Beschlüsse fassen zu können, müssen alle Tagesordnungspunkte konkret bezeichnet werden, d.h., die betreffenden jeweiligen Tagesordnungspunkte müssen aussagekräftig sein. Die Reihenfolge der Tagesordnung ist nach dem formellen Teil frei zu wählen. Es empfiehlt sich jedoch, die wichtigsten Punkte, die mit Fristen verbunden sind, als erstes zu behandeln.

Beispiel: Beabsichtigte Kündigung des Mitarbeiters XY – Abteilung Getriebemontage. Nicht aussagekräftig ist dagegen der Tagesordnungspunkt: Personelle Angelegenheiten.

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