Wie Sie Betriebsratssitzungen richtig einberufen

Betriebsratssitzungen werden durch den Betriebsratsvorsitzenden oder in dessen Abwesenheit von seinem Stellvertreter einberufen, als Zusammenkunft des ganzen Betriebsratsgremiums. In den Betriebsratssitzungen werden die Beratungen durchgeführt und die Entscheidungen getroffen sowie Beschlüsse gefasst. Ein wesentlicher Teil der Betriebsratsaufgaben wird somit in der Betriebsratssitzung erledigt. Das folgt schon aus der Tatsache, dass der Betriebsrat für das, was er tut, einen ordnungsgemäßen Beschluss braucht. Diese Betriebsratsbeschlüsse können nur in einer Betriebsratssitzung gefasst werden. Beratungen, Entscheidungen und Beschlüsse per Umlaufverfahren, z.B. am Telefon, sind unzulässig.

Legen Sie regelmäßige Termine fest

Es empfiehlt sich, regelmäßige Sitzungstermine festzulegen und nicht zu viel Zeit zwischen den einzelnen Sitzungen vergehen zu lassen. Denn je mehr Tagesordnungspunkte sich angehäuft haben, umso weniger Zeit bleibt für Diskussionen im Gremium.

So bereitet der Betriebsratsvorsitzende die Betriebsratssitzung vor

Zur Vorbereitung der Sitzung und Erstellung der Tagesordnung sammelt der Betriebsratsvorsitzende (oder der Betriebsausschuss) alle Anträge, Vorschläge und Anregungen, die im Laufe einer Woche von Betriebsratsmitgliedern, Schwerbehindertenvertreter, Jugendvertreter, Ausschüssen, Mitarbeitern, Gewerkschaften und Arbeitgeber eingehen, prüft diese, sortiert sie nach Dringlichkeit und setzt sie auf die Tagesordnung. Fehlende Unterlagen werden vom Betriebsratsvorsitzenden schnellstmöglich angefordert oder beschafft.