Treffpunkt BetriebsratDie Plattform für Betriebsräte
Der Betriebsratsvorsitzende ist zwar nicht der Vorgesetzte des Betriebsrats, hat aber grundsätzlich besondere Aufgaben: Der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat im Rahmen seiner Beschlüsse und nimmt Erklärungen für den Betriebsrat entgegen – in Betriebsräten mit weniger als neun Mitgliedern führt er die laufenden Geschäfte. Er organisiert das Betriebsratsbüro, bereitet Sitzungen vor, beschafft die notwendigen Unterlagen und verwaltet bzw. erledigt den anfallenden Schriftverkehr. Darüber hinaus leitet er Betriebsversammlungen und nimmt an Sitzungen und Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung und Ausschusssitzungen des Betriebsrats teil.
Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Betriebsratssitzungen:
Wichtig: Der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende nimmt die Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden wahr, wenn dieser verhindert ist.