Fragen zum Mobbing

Was ist Mobbing?

Als Mobbing wird die zielgerichtete, meist verdeckte, kontinuierliche Schikanierung eines oder mehrerer Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis bezeichnet. Die gezielten Handlungen werden meist regelmäßig und dauerhaft auf bestimmte Einzelpersonen oder auch kleinere Personengruppen ausgeübt. Das Ziel ist, sie auszugrenzen, zu diskriminieren und ggf. aus dem Betrieb zu verdrängen. Dass die Handlungen dieses Ziel verfolgen, ist aber nicht Voraussetzung: Manchmal, je nach Form und Ausprägung, handelt es sich auch „nur“ um die missbräuchliche Ausübung von Macht und Einfluss. Die Ausgrenzung und Angriffe müssen dabei nicht unbedingt auf das Berufsleben beschränkt bleiben. Teilweise reichen die an Psychoterror reichenden Handlungen bis in das Privatleben hinein. Formen des Mobbing sind so unterschiedlich wie die Menschen, die zusammen arbeiten. Mobbing kann in jeder Art und Weise andere belasten und beeinträchtigen. Vorgehensweise sind Einschränkungen, sich anderen mitzuteilen, Angriffe auf soziale Beziehungen der Kollegen untereinander oder das Ansehen einer Person im Kollegenkreis, Beeinträchtigungen auf die konkrete Arbeitsaufgabe bis zu Angriffen auf die Gesundheit.

Beispiele: Ständiges Unterbrechen sowohl beim Reden als auch beim Arbeiten, Verleumdungen beim Vorgesetzten, Aufstellen falscher Behauptungen über Berufs- oder Privatleben, Distanzierung durch komplette Ausgrenzung, laute oder auch verdeckte Beschimpfungen, Ausgrenzung von Fort- und Ausbildungsmaßnahmen, Versagung von Beförderungsmöglichkeiten, Telefonterror, körperliche Belästigungen etc.

Wie sollten Mobbingopfer reagieren?

Das Schwierigste in der Situation des Mobbingopfers ist oft, dass andere Arbeitskollegen die Handlungen nicht unmittelbar mitbekommen. Auch der Vorgesetzte kann nur reagieren, wenn auch Anhaltspunkte für einen vorliegenden Mobbingtatbestand gegeben sind. Von Praktikern wird immer wieder empfohlen, ein sogenanntes Mobbingtagebuch zu führen, in dem sämtliche Vorkommnisse aufzuzeichnen sind. Es ist zweckmäßigerweise in Spalten einzuteilen, ähnlich einer tabellarischen Übersicht. Eine Spalte enthält Ort, Zeit und Datum, eine weitere die Person des Mobbers, eine dritte die konkrete Handlung und in einer vierten ist die eigene Reaktion und ggf. auch die Gefühle und das persönliche Empfinden der Situation niederzulegen. Gerade bei Angriffen, die sich zwar eigentlich gegen die Person richten sich aber in Angriffen auf die berufliche Tätigkeit konzentrieren, ist das ratsam.

Beispiel: Wird ständig an der Tätigkeit und den Arbeitsergebnissen in diskriminierender Weise und nicht sachlich (herum)kritisiert, fällt es besonders schwer, im Gespräch, zum Beispiel mit dem Betriebsrat oder dem Arbeitgeber, klar zu machen, worin die täglichen schikanösen Handlungen bestehen, da dann  meist nach beispielhaften konkreten Vorfällen gefragt wird, die dem Gemobbten im Einzelnen nicht einfallen und auf die er sich im Gespräch nicht beziehen kann. Im Mobbingtagebuch könnte dann z.B. ein Eintrag wie folgt nachgelesen werden: „13.05.01 im Büro von X um 10.15 Uhr; wurde zur Besprechung gerufen und X warf mir vor „schon wieder mal“ den Text nicht fehlerfrei fertiggestellt zu haben. Es sei wohl ein Wunder, wenn das mal irgendwann fehlerfrei vorkomme. Eher „friere die Hölle wohl ein“. Fühlte mich durch Ton und Ausdruck stark herabgesetzt. Kollegen bekamen wegen der Lautstärke Rüge mit; redeten dann vormittags nicht mit mir...“.

Kann sich der Betriebsrat einschalten? Muss der Arbeitgeber auf ihm angezeigtes Mobbing reagieren?

Der Arbeitgeber ist allein aufgrund seiner Fürsorgepflicht dazu verpflichtet, den gemobbte Arbeitnehmer zu schützen. In einigen Fällen wird er an der Wahrung des Betriebsfriedens auch großes Interesse haben, abhängig von der Person und der Wichtigkeit der Person für seinen Betrieb. In der Regel wird es aber leider nicht besonders ernst genommen, wenn solche Vorfälle angezeigt werden. Im Gegenteil wird es in der Praxis oft danach noch schwerer für die gemobbten Arbeitnehmer, da das Verständnis des Arbeitgebers für solche „Lappalien“ fehlt. Daher sollte der erste Ansprechpartner der Betriebsrat sein, der im besten Fall bereits eine Betriebsvereinbarung zur Vorgehensweise bei Mobbing im Betrieb vereinbart hat. Der Betriebsrat ist zur Geheimhaltung verpflichtet und auch dazu, sich für den gemobbten Arbeitnehmer einzusetzen. Über das Beschwerderecht gibt es einen zusätzlichen Weg des Arbeitnehmers auf seine Probleme hinzuweisen und Abhilfe zu verlangen.

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