Treffpunkt BetriebsratDie Plattform für Betriebsräte
Die Tagesordnung der Betriebsratssitzung ist vom Betriebsratsvorsitzenden, der die Betriebsratsitzungen leitet, bei Betriebsräten mit Betriebsausschuss von diesem festzulegen. Sie ist an alle einzuladenden Personen zu übermitteln.
Zwischen Einladung mit Tagesordnung und Betriebsratssitzung muss eine angemessene Vorbereitungszeit liegen. Eine bestimmte Frist ist zwar nicht vorgesehen, sie sollte aber mindestens ein bis zwei Arbeitstage betragen, damit die Eingeladenen genügend Zeit haben, sich darauf vorzubereiten. Diese Frist kann natürlich unterschritten werden, wenn dies dringend notwendig ist (z.B. wenn der Betriebsrat über eine außerordentliche Kündigung zu beraten hat).
Betriebsratssitzungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt. Der Zeitpunkt ist dem Arbeitgeber vor der Sitzung mitzuteilen. Anzahl und Dauer der jeweiligen Betriebsratssitzungen richten sich nach dem Arbeitsanfall und werden allein durch den Betriebsrat oder dessen Vorsitzenden entschieden. Mindestens eine Betriebsratssitzung pro Woche ist angemessen. Hier empfiehlt sich ein fester Wochentag, um allen Betriebsratsmitgliedern sowie dem Arbeitgeber eine gewisse Planungssicherheit zu geben.
Vorsicht: Wird nicht rechtzeitig oder ohne Tagesordnung eingeladen, können gefasste Beschlüsse angefochten werden.