Wann ist ein Beschluss rechtmäßig?

In der Betriebsratssitzung werden Anträge zur Abstimmung gestellt. Diesen Vorgang nennt man Beschlussfassung. Ergebnis ist der Beschluss. Der Betriebsrat trifft seine Entscheidungen ausschließlich durch Beschluss. Auch in der Geschäftsordnung des Betriebsrats können keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen werden. Der Betriebsrat kann Angelegenheiten zur selbständigen Erledigung an den Betriebsausschuss oder andere Ausschüsse des Betriebsrats delegieren, die wiederum durch Beschluss entscheiden. Ein Beschluss kann auch darin bestehen, dass ein Antrag abgelehnt wird. Diese Anträge sind ebenfalls in die Sitzungsniederschrift aufzunehmen. 

Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig?

Soll ein wirksamer Beschluss des Betriebsrats zustande kommen, muss mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder ohne JAV und Vertreter der Schwerbehinderten an der Beschlussfassung teilnehmen und mitbestimmen (Beispiel: 7 von 13 = Beschlussfähigkeit).

Ist die Mehrheit erreicht?

Ein Beschluss des Betriebsrats muss in der Betriebsratssitzung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder des Betriebsrats gefasst werden, soweit im Betriebsverfassungsgesetz nichts anderes bestimmt ist. Bei Stimmengleichheit ist ein Beschlussantrag abgelehnt. Stimmenthaltung ist zulässig. Enthaltungen sind aber ablehnend zu werten.

Beispiel: Bei einem dreizehnköpfigen Betriebsrat: Sechs Ja-Stimmen, zwei Enthaltungen, fünf Nein-Stimmen. Der Beschlussantrag wäre abgelehnt, obwohl mehr Ja- als Nein-Stimmen abgegeben wurden. Der Beschluss hat nicht die erforderlichen sieben Ja-Stimmen erhalten.

Abstimmung über einen Antrag ohne Alternativantrag

  • Antrag formulieren und schriftlich festhalten.
  • Gibt es andere Formulierungsvorschläge? Wenn nein, Abstimmung
  • Wer ist für den Antrag?
  • Wer ist gegen den Antrag?
  • Wer enthält sich der Stimme?
  • Abstimmung protokollieren (z.B. acht Ja-, drei Nein-Stimmen, drei Enthaltungen).
  • Hat die Mehrheit mit „Ja“ gestimmt, gilt der Antrag als angenommen.

Abstimmung über einen Antrag mit Alternativantrag

  • Ersten Antrag formulieren und schriftlich festhalten
  • Zweiten Antrag formulieren und schriftlich festhalten
  • Ersten Antrag zur Abstimmung stellen. Wer ist dafür? – Ja-Stimmen aufschreiben.
  • Zweiten Antrag zur Abstimmung stellen. Wer ist dafür? – Ja-Stimmen aufschreiben.
  • Wenn über alle Anträge abgestimmt ist, nach Enthaltungen fragen.
  • Abstimmung protokollieren.
  • Der Antrag, der die meisten Stimmen bekommen hat, gilt als angenommen.
  • Hat kein Antrag die Mehrheit bekommen, muss so lange weiterberaten und abgestimmt werden, bis ein Antrag die Hürde genommen hat.

Wann ist ein Beschluss unwirksam?

Rechtsunwirksam, also nichtig, ist ein Beschluss des Betriebsrats, wenn er gegen ein Gesetz, eine Verordnung, eine Vorschrift oder einen Tarifvertrag verstößt. Außerdem ist ein Beschluss des Betriebsrats unwirksam, wenn keine Tagesordnung der Betriebsratssitzung vorliegt oder nicht das richtige Ersatzmitglied zu der Betriebsratssitzung eingeladen worden ist, ferner, wenn keine Beschlussfähigkeit gegeben ist.

Wie verläuft die Abstimmung?

Es reicht nicht aus, zu Beginn der Betriebsratssitzung festzustellen, dass die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats vorliegt; vielmehr muss der Betriebsrat bei jedem Abstimmungsgang beschlussfähig sein. Die normale Abstimmung in Betriebsratssitzungen erfolgt per Handzeichen. In manchen Fällen ist jedoch eine geheime Wahl vorzuziehen. In diesem Fall sind Stimmzettel zu verwenden, die keine Rückschlüsse auf die Wähler zulassen. Eine geheime Wahl findet in den Fällen der §§ 27, 28 und 38 BetrVG statt.