Grundlagen zur Geschäftsordnung des Betriebsrats

Um eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben und einen routinierten Ablauf der Betriebsratstätigkeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll, wenn der Betriebsrat sich eine Geschäftsordnung gibt. Es gilt, in der Geschäftsordnung Dinge zur Geschäftführung des Betriebsrats zu regeln, die gesetzlich nicht geregelt oder vorgeschrieben sind: die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die innere Organisation der Betriebsratsarbeit.

Was sollte in der Geschäftsordnung stehen?

Empfehlenswerte Regelungstatbestände einer Geschäftsordnung:

  • Einladungsfrist zu Betriebsratssitzungen
  • Tagungsrhythmus des Betriebsrats und seiner Ausschüsse 
  • Zustellung der Tagesordnung
  • Leitung der Betriebsratssitzung bei Verhinderung des Vorsitzenden und dessen Stellvertreters 
  • Abmeldepflicht der Betriebsratsmitglieder bei Verhinderung (Urlaub, Krankheit etc.)
  • Entscheidungsablauf bezüglich der Geschäftsordnung
  • Einzelheiten der Sitzungsniederschrift;
  • Bestellung von Betriebsratsmitgliedern zu Wahlvorständen
  • Aufgaben der Ausschüsse

Wie wird die Geschäftsordnung beschlossen?

Die Geschäftsordnung ist mit der absoluten Mehrheit zu beschließen und muss protokolliert werden; d.h. bei 15 Betriebsratsmitgliedern müssen immer acht dafür stimmen. Sie gilt nur für die laufende Amtsperiode und muss vom nachfolgenden Betriebsrat neu beschlossen werden.

Schlagwörter: