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Um eine ordnungsgemäße Erfüllung der Aufgaben und einen routinierten Ablauf der Betriebsratstätigkeit zu gewährleisten, ist es sinnvoll, wenn der Betriebsrat sich eine Geschäftsordnung gibt. Es gilt, in der Geschäftsordnung Dinge zur Geschäftführung des Betriebsrats zu regeln, die gesetzlich nicht geregelt oder vorgeschrieben sind: die Geschäftsordnung enthält Bestimmungen über die innere Organisation der Betriebsratsarbeit.
Empfehlenswerte Regelungstatbestände einer Geschäftsordnung:
Die Geschäftsordnung ist mit der absoluten Mehrheit zu beschließen und muss protokolliert werden; d.h. bei 15 Betriebsratsmitgliedern müssen immer acht dafür stimmen. Sie gilt nur für die laufende Amtsperiode und muss vom nachfolgenden Betriebsrat neu beschlossen werden.