Navigation:

Verbindlichkeit von Dienstplänen

3 Antworten [Letzter Beitrag]
Bild von Pareo
Pareo
User offline. Last seen 6 Wochen 2 Tage ago. Offline
Beigetreten: 10.02.2011

Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage zu Verbindlichkeit von Dienstplänen:

Bei uns gibt es mehrere Abteilungen mit unterschiedlichen Schichtmustern in einer 6- bzw. 7.-Tagewoche. Die Dienstpläne werden in den meisten Fällen für jeweils einen Monat von den Abteilungsleitern erstellt und am 15. des Vormonats per Mail an alle MAs verschickt. Nur in einem Bereich mit starken Bedarfsschwankungen ist der Planungszeitraum kürzer und der Versand entsprechend öfters.

Bei der Planung sind alle Abteilungsleiter bemüht, die Wünsche der MAs, die in der Regel bis ca 6 Tage vor Versand einzureichen sind, zuberücksichtigen sowie natürlich auch regelmäßigen Erfordernissen, z.B. durch einen Zweitjob, nachzukommen. Und wenn doch mal ein Wunsch nicht berücksichtigt wird, stehen sie Tauschgeschäften der MAs untereinander oder Schichtabgaben nicht im Weg.

Das klappt so gut, dass wir schon vor längerer Zeit beschlossen haben auf die Ausübung der regelmäßigen Mitbestimmung bei der Dienstplangestaltung zu verzichten. Dies erfolgte nicht zuletzt auch nach einer Mitarbeiterbefragung zu ihrer Zufriedenheit mit dem Dienstplan.

Seither hat es nur 2 Beschwerden gegeben nit dem Tenor, dass Wünsche zum Zweck der Abstrafung nicht berücksichtigt würden. Dem sind wir selbstverständlich nachgegangen. Es hat sich immer herausgestellt, dass der beschwerdeführende MA nicht besonders benachteiligt wurde, sondern alle MAs der Abteilung in dem betreffenden Monat gleichmäßig Abstriche bei etwaigen Wünschen hinnehmen mussten, weil die Personaldecke gerade z.B. wegen der Urlaubszeit etwas dünner als normal war.

Dennoch würde mich rein prinzipiell interessieren, ob wir dadurch, dass wir die Dienstpläne nicht bewusst absegnen, deren Verbindlichkeit herabsetzen bzw. sogar ganz außer Kraft setzen.

(Ich sehe das v.a. im Zusammenhang mit dem Recht der AN (kollektive) Mehrarbeit, die ohne Zustimmung des BR abgerufen wird, ggf. zu verweigern.)

Bei der Aufstellung genereller Schichtmuster bzw. bei deren Anpassung sind wir übrigens durchaus im Boot.

Danke & Gruß
Pareo

Bild von Silke65
Silke65
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 06.10.2010

Hallo Pareo,

ich denke nicht, dass es die Verbindlichkeit von Dienstplänen herabsetzt, wenn Ihr Ihnen nicht ausdrücklich zustimmt. Ihr werdet ja offensichtlich informiert und habt keine Einwände. Rein sachlich finde ich ist das dann ja als Eure Zustimmung zu werten. Außerdem sind wir ja gewählt, um die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Und wenn die Dienstpläne in deren Interesse sind und alle zufrieden sind, warum sollten wir uns da noch einmischen?

Viele Grüße
Silke65

Bild von BR_Fabian
BR_Fabian
User offline. Last seen 1 Woche 4 Tage ago. Offline
Beigetreten: 02.07.2010

Hallo,

was spricht andererseits dagegen, sich an den gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf der Mitbestimmung zu halten? Dann sind doch alle auf der sicheren Seite, wenn der Betriebsrat offiziell sein Plazet gibt.

Viele Grüße
BR_Fabian

Bild von Pareo
Pareo
User offline. Last seen 6 Wochen 2 Tage ago. Offline
Beigetreten: 10.02.2011

Hallo,

dagegen spricht in erster Linie der Umstand, dass sich unser BR zum größten Teil aus Teilzeit MAs zusammensetzt, mit zum Teil auch sehr kleinem Stundenkonto und oft auch nur Einsätzen an den Wochenenden (Studenten). Dadurch bedeutet es einen enormen Koordinationsaufwand, hier die Durchsicht der Dienstpläne vor dem Versand an die MAs mit den einzelnen Teamleitern (TL) abzustimmen, ohne dadurch den Bekanntgabetermin (aktuell in den meisten Bereichen immerhin mitarbeiterfreundliche 2 Wochen vor Inkrafttreten) zu verzögern.

Wenn wir die Pläne tatsächlich mitbestimmen würden und nicht nur pro forma im Vorfeld abnicken, dann müsste hier pro Team ein Zeitfenster von min. 60 Minuten angesetzt werden, in dem der jeweilige TL dem BR genau seine Planungsgrundlagen erläutern könnte. Denn nicht nur der BR hat diesen hohen Teilzeit-Durchsatz, sondern der gesamte Mitarbeiterstamm, verbunden mit einer Großzahl an von Monat zu Monat variierenden Wünschen. Und erschwerend kommt dann noch hinzu, dass unser Auftraggeber (wir sind als Subunternehmen in der Kundenbetreuung für einen großen Konzern tätig), fast monatlich sein Anforderungsprofil ändert.

Und wie gesagt, bei den Dienstpläne klappt es soweit. Da investieren wir unsere Energie lieber in andere Baustellen :-)

LG
Pareo