Betriebsübergang

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Stutzel
User offline. Last seen 4 Wochen 4 Tage ago. Offline
Beigetreten: 17.01.2011

Hallo,

arbeite in einem großen Med. Versorgungszentrum. Nun ist zum Anfang des Jahres der Praxisbereich übergegangen in eine andere Firma, die jedoch die selbe Geschäftsführung hat (wäre angebl. aus steuerlichen Gründen durchgeführt worden). In dieser Firma sitzt unter anderem noch die IT-Abteilung, die Personalabteilung, Warenwirtschaft + Einkauf, Finanzbuchhaltung, Controlling, Marketing, das Immobilienmanagment sowie ein Pflegedienst. Alles mit den selben Geschäftsführern. Nun will uns die GL einreden, dass diese aufgezählten Bereiche ein eigenständiger Betriebsteil wären ("Verwaltung"), für die wir als Betriebsrat nicht zuständig wären. Kann das sein?
Wie gesagt, für alle diese Bereiche und die Praxis gibt es immer die selbe GL.
Es gibt zwar eine räumliche Trennung, die aber keine weiten Wege hat (alle Bereiche in Hamburg, ca. in höchsten 1 halben Stunde zu erreichen; Besprechungen, die auch den BR betreffen, finden auch in diesen anderen Räumen statt).
Die entsprechenden Bereiche arbeiten alle der Praxis zu.
Handelt es sich also nicht eher um unterschiedliche Abteilungen und nicht um einen eigenständigen Betriebsteil, der seinen eigenen Betriebsrat wählen muss?
Wir als BR haben so die Ahnung, dass uns die GL nur klein halten will, damit es nicht einen größeren Betriebsrat mit freigestellten Mitarbeitern gibt.
Ich hoffe, Ihr wisst mehr!
Herzliche Grüße von Stutzel

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Yuna
User offline. Last seen 14 Wochen 6 Tage ago. Offline
Beigetreten: 28.01.2012

Hallo,
so ganz unrecht hat er damit nicht.
Das kann Euch aber egal sein.
Wenn die anderen erklären, dass Ihr sie mitvertreten sollt, dann kann er dagegen nichts machen.
Schließlich seid Ihr auch von allen gewählt worden.
Damit ist schon mal klar, dass die meisten sich von Euch vertreten lassen wollen.
Sollte sich jetzt wiedererwartend mehrere Betriebsräte bilden, würde ich schnellstmöglich einen GBR gründen.
Das will er wahrscheinlich noch weniger...
VG
Yuna

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Brigitte2
User offline. Last seen 3 Tage 12 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 08.07.2010

Hallo Stutzel,

als Sofortmaßnahmen würde ich in diesem abgetrennten Teil einen Betriebsrat wählen lassen. Sollte das der Gl nicht passen, muss sie das ja erst mal vor dem Arbeitsgericht stoppen. Ihr sichert damit wenigstens zunächst Eure Einflussmöglichkeiten.

Viele Grüße
Brigitte2

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Stutzel
User offline. Last seen 4 Wochen 4 Tage ago. Offline
Beigetreten: 17.01.2011

Vielen Dank für Eure Tipps,
hoffentlich können wir sie schnellstmöglich umsetzen!

Viele Grüße Stutzel

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Silke65
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 06.10.2010

Hallo Stutzel,

ich wünsche Euch viel Erfolg bei allem. Erzähl doch dann mal, wie alles gelaufen ist.

Viele Grüße
Silke65

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Stutzel
User offline. Last seen 4 Wochen 4 Tage ago. Offline
Beigetreten: 17.01.2011

Hallo Silke65,

haben uns jetzt erst einmal wieder an unseren Anwalt gewendet, der nun prüft, ob es sich bei den unterschiedlichen Betriebsteilen wirklich um eigenständige,sprich betriebsratsfähige handelt. Er glaubt - ebenso wie wir - dass das nicht so ist.
Diese Feststellung kann jedoch evtl. länger dauern als die Übergangsfrist des Betriebsrates, so dass wir vorgewarnt sind und notfalls noch rechtzeitig vorher Neuwahlen einleiten können.
Es wird spannend!!!

Viele Grüße
Stutzel

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Naschkatze73
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 08.07.2010

Hallo Stutzel,

dann viel Erfolg!

Viele Grüße
Naschkatze73

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felixbayern
User offline. Last seen 3 Tage 8 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 06.10.2010

Hallo Stutzel,

da kann ich mich nur anschließen.

Viele Grüße
felixbayern

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michaurte
User offline. Last seen 2 Wochen 5 Tage ago. Offline
Beigetreten: 07.06.2011

Hallo Stutzel
Du hast ein Problem mit der Begriffsbestimmung "Betrieb"
Diese Problem wird im §1BetrVG geregelt - oder nicht geregelt -
Lies Dir einmal alles was nach der RN 53 kommt durch, vielleicht erkennst Du dann schon Ansatzpunkt für euren Konflikt.
Denn in einem einheitlichen Betrieb können auch mehrere arbeitstechnische Zwecke verfolgt werden, wenn sie einem arbeitstechnischen Gesamtzweck dienen. (Produktion/Verwaltung)
Jedoch bilden Hauptverwaltung und Produktion zwei selbständige Betriebe wenn die HV ausschließlich dem Gesamtunternehmen dient und somit einen anderen arbeitstechnischen Zweck verfolgt als die Produktion.
Vergleiche hierzu auch § 4 BetrVG
Diese Fragen könnt nur ihr beantworten. Denn von außen kann niemand eure genauen Arbeitsabläufe und das Zusammenspiel eurer einzelnen Betriebsteile beantworten.
An dieser Frage haben sich schon viele Betriebsräte die Zähne ausgebissen. Denn leider hat der Gesetzgeber keine genaue Deffinition über den Begriff "Betrieb" im BetrVG bestimmt.
viele Grüße michaurte

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Silke65
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 06.10.2010

Hallo michaurte,

was meinst Du denn mit "RN 53"?

Viele Grüße
silke65

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Kämpfer
User offline. Last seen 1 Tag 1 Stunde ago. Offline
Beigetreten: 22.04.2010

Hallo silke65,
mit RN 53 ist die Randnummer 53 der Kommentierung zum entsprechenden § 1 BetrVG gemeint zum Beispiel im Fitting.

Gruß Kämpfer

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Naschkatze73
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 08.07.2010

Hallo,

aus welchem Kommentar hat michaurte denn dann zitiert?

Viele Grüße
Naschkatze73

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BR_Fabian
User offline. Last seen 1 Woche 4 Tage ago. Offline
Beigetreten: 02.07.2010

Hallo,

naja, der Fitting ist der Wichtigste Kommentar. Wahrscheinlich war`s dann daraus!

Viele Grüße
BR_Fabian

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Naschkatze73
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 08.07.2010

Hallo,

ja, danke, BR_Fabian.

Viele Grüße
Naschkatze73