Navigation:

Abschaffung Schichtleiterposition & Einführung Bonussystem

3 Antworten [Letzter Beitrag]
Bild von Pareo
Pareo
User offline. Last seen 6 Wochen 2 Tage ago. Offline
Beigetreten: 10.02.2011

Hallo zusammen,

unser AG plant für einen Arbeitsbereich an 3 von 6 Arbeitstagen die Position des "Chef vom Dienst" (Schichtleiter) abzuschaffen und stattdessen die Aufgaben dieser Position, (u.a. Beschwerdehandling, Tagesvorbereitung, Verwaltung der Wechselgeldkasse, Verfassen der Tagesdokumentation, Weitergabe kurzfristiger Infos ins Team) auf alle anwesenden MAs zu verteilen. Nur an den Tagen, wo die Teamleitung auf Grund hohen Meetingsaufkommen und an den Wochenenden soll diese Schicht weiter bestehen.

Die aktuellen CvDs haben für diese Aufgabe seinerzeit einen Zusatzvertrag erhalten, der u.a. regelt, dass sie bei Einteilung als CvD einen Zuschlag von 2,5 € / h bekommen, aber auch, dass der Zeitpunkt der Einteilung und die Häufigkeit der Einsätze im Ermessen des AG liegt.

Die Schichtmuster selber wären von der Änderung quasi nicht betroffen, da die bisherige CvD Schicht einfach unter anderem Namen fortgeführt würde. Lediglich die 15-minütige Vorbereitungszeit für den CvD würde wegfallen.

Da die Aufgaben zukünftig ja auf alle MAs verteilt werden soll, plant der AG darüberhinaus die Einführung eines monetären Bonussystem, wobei das genaue Handling noch nicht definiert ist.

Wir sind uns nun uneins, ob die teilweise Streichung des CvD Systems nun mitbestimmzngspflichtig ist oder nicht, da die Arbeitszeiten ansich ja nicht berührt werden. Außerdem wurden die CvD Schichten auch ohne Beteiligung eines BR eingeführt (weil es den damals noch nicht gab). In allen übrigen Bereichen soll die CvD Schicht im übrigen unverändert für alle Arbeitstage fortbestehen.

Und wie sieht es eigentlich mit dem Bonussystem aus? Welche Möglichkeiten hat der BR da?

Vielen Dank für eure Antworten

Pareo

Bild von Naschkatze73
Naschkatze73
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 08.07.2010

Hallo,

das ist ja kompliziert. Beim Bonussystem solltet Ihr auf jeden Fall mitbestimmen können über § 87 Abs. 1 Nr. 10, 11 BetrVG. Oder seid Ihr tarifgebunden? Dann seid Ihr sowieso raus aus der Mitbestimmung, weil das ja dann der Tarifvertrag regelt.

Viele Grüße
Naschkatze73

Bild von Yuna
Yuna
User offline. Last seen 14 Wochen 6 Tage ago. Offline
Beigetreten: 28.01.2012

Hallo,
nach §90 BetrV habt Ihr zumindest bei der Veränderung der Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation ein Beratungsrecht...
Schau mal in Absatz zwei, ob Ihr hier vielleicht Bedenken äußern könntet.

Prüfe bitte auch den §91 BetrVg... Hier habt Ihr ein Mitbestimmungsrecht.

Bei dem Bonussystem könnt Ihr nicht über die Höhe verhandeln, aber Ihr könnt über die Grundsätze der Gestaltung mitbestimmen (§87, Abs. 10).

Schönes Wochenende...

Bild von Silke65
Silke65
User offline. Last seen 4 Tage 5 Stunden ago. Offline
Beigetreten: 06.10.2010

Hallo,

ich bin nicht sicher, ob die Mitbestimmungsrechte nach §§ 90 f. BetrVG viel bringen. Ein Recht nach § 87 BetrVG haut danach viel mehr rein...
Viele Grüße
Silke65