Treffpunkt BetriebsratDie Plattform für Betriebsräte
Die Betriebsversammlung ist das Mittel des Betriebsrats zur Information der Beschäftigten und der Aussprache. Es ist ein legitimes Forum für freie Meinungsäußerungen der Arbeitnehmer über betriebliche Angelegenheiten. Die Betriebsversammlung besteht grundsätzlich aus allen Arbeitnehmern des Betriebs.
Der Betriebsrat hat laut § 43 BetrVG in jedem Kalendervierteljahr eine Betriebsversammlung einzuberufen und in ihr einen Tätigkeitsbericht zu erstatten. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Teil- oder Abteilungsversammlungen durchgeführt werden.
Betriebsversammlungen finden grundsätzlich während der Arbeitszeit statt, soweit nicht eine andere Regelung aufgrund der Eigenart des Betriebs zwingend erforderlich ist. Grundsätzlich ist die Betriebsversammlung vom Betriebsrat einzuberufen, d.h. rechtzeitig und ordnungsgemäß anzukündigen.
Der Arbeitgeber ist zu den Betriebs- und Abteilungsversammlungen einzuladen, er ist grundsätzlich berechtigt, teilzunehmen. Er ist zudem berechtigt, in den Versammlungen zu sprechen und hat mindestens einmal im Kalenderjahr über das Personal- und Sozialwesen sowie über die wirtschaftliche Lage und Entwicklung zu berichten.
Betriebsversammlungen sind nicht öffentlich. Außer dem Betriebsrat und den Arbeitnehmer des Betriebs dürfen nur Personen teilnehmen, denen es ausdrücklich gestattet ist. Da die leitenden Angestellten keine Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind, sind sie grundsätzlich nicht teilnahmeberechtigt. Widerspricht weder der Betriebsrat noch der Arbeitgeber, können sie jedoch als Gäste teilnehmen. Die im Betriebsrat vertretenen Gewerkschaften müssen rechtzeitig und schriftlich informiert werden.
Das Herzstück der Betriebsversammlung ist der Tätigkeitsbericht, in dem der Betriebsrat von seiner Arbeit seit der letzten Betriebsversammlung berichtet. In der Praxis hat es sich bewährt, dass der Betriebsrat, wenn er seinen Bericht arbeitsteilig vorträgt, mehr Aufmerksamkeit erzeugt. Der Betriebsratsvorsitzende leitet die Versammlung und gibt einen groben Bericht über die Arbeit des Betriebsrats ab. Die Schwerpunkttätigkeitsberichte werden dann von anderen Betriebsratsmitgliedern gehalten, z.B. Ansprechpartner der Fachausschüsse des Betriebsrats oder Betriebsratsmitglieder, die in Projektteams mitarbeiten.
Neben den erledigten Dingen sollen unbedingt die Probleme und Konflikte angesprochen werden, die in naher Zukunft anstehen, um auch hier wieder Aufmerksamkeit zu erzeugen und das Interesse für die Arbeit des Betriebsrats und die nächste Betriebsversammlung zu wecken.