Grundlagen zu Bilanzen

Definition

Die Bilanz ist eine auf einen bestimmten Stichtag bezogene Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital eines Unternehmens. Die Bilanz bildet zusammen mit der Gewinn- und Verlustrechnung den wesentlichen Teil des Jahresabschlusses. Sie stellt zu einem bestimmten Stichtag gegenüber

  • das in ein Unternehmen investierte Vermögen und
  • das zur Finanzierung dieses Vermögens beschaffte Kapital.

Vermögen und Kapital

Unter Vermögen werden im Wesentlichen Sachwerte, Rechte und Geld verstanden. Das Kapital setzt sich aus Mitteln der Gesellschafter (Eigenkapital) und aus Mitteln von Kreditgebern (Fremdkapital) zusammen.

Bilanz

Vermögen

Kapital

Betriebsausstattung: 200.000

Bankguthaben: 50.000

Eigenkapital: 100.000

Fremdkapital: 150.000

Bilanzsumme: 250.000

Bilanzsumme: 250.000

Die Gesellschafter des Unternehmens haben 100.000 Euro eingebracht, Dritte wie z.B. Banken haben 150.000 Euro zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln wurden Investitionen in Höhe von 200.000 Euro in die Betriebsausstattung getätigt, 50.000 Euro stellen Geldbestände auf dem Bankkonto dar.

Beide Bilanzseiten sind (immer!) gleich groß (ital. bilancia = Waage), denn:

  • Alle Vermögensgegenstände müssen finanziert worden sein, und umgekehrt müssen alle beschafften Finanzmittel eine konkrete Verwendung gefunden haben.
  • So kann man auch feststellen:
  • Die linke Bilanzseite zeigt die Kapitalverwendung, die rechte zeigt die Kapitalherkunft.
  • Die Fachbegriffe lauten: Aktiva und Passiva.

Bilanz

Aktiva

Passiva

Kapitalverwendung

Vermögen

Kapitalherkunft

Kapital

Bilanzarten

Die verschiedenen Arten der Bilanz lassen sich nach folgenden Unterscheidungskriterien ordnen:

  • Bilanzierungsanlass
  • Bilanzierungszeitraum
  • Bilanzierungskreis
  • Bilanzierungsvorschriften

Bilanzierungsanlass

Zunächst muss zwischen den ordentlichen Bilanzen, d.h. den Jahresbilanzen und so genannten Sonderbilanzen unterschieden werden. Die Jahresbilanz hat ein Kaufmann gemäß § 242 Abs. 1 HGB zum Schluss eines jeden Geschäftsjahrs aufzustellen, die Sonderbilanzen dagegen werden nur zu einmaligen Anlässen erstellt.

Bilanzierungszeitraum

Bilanzen können täglich, wöchentlich, monatlich, quartalsweise, halbjährlich oder jährlich aufgestellt werden. Gesetzlich vorgeschrieben ist lediglich die Jahresbilanz, die am Ende des Geschäftsjahrs erstellt wird. Das Geschäftsjahr kann, muss aber nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein. Bilanzen über einen kürzeren Zeitraum können zusätzlich freiwillig aufgestellt werden, um z.B. die Geschäftsleitung oder die kreditgebende Bank über kurzfristige Entwicklungen des Unternehmens zu informieren.

Struktur der Bilanz

Kapital und Vermögen

Die Bilanz beinhaltet eine Aufstellung aller im Betrieb eingesetzten Werte. Diese werden auf der rechten, der Passivseite, durch das Kapital ausgedrückt, das die Summe aller vom Unternehmer bzw. den Gesellschaftern zur Verfügung gestellten Mittel (Eigenkapital) und aller von Dritten dem Unternehmen überlassenen Mittel (Fremdkapital) darstellt (Passiva = Mittelherkunft).

Auf der linken, der Aktivseite, stellen sich diese Werte als Vermögen dar, das zeigt, welche Verwendung das Kapital im Unternehmen gefunden hat (Aktiva = Mittelverwendung). Je nach Verwendungszweck und Verweildauer im Unternehmen wird hier zwischen Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterschieden. Im Anlagevermögen, wozu z.B. Maschinen gehören, ist Kapital längerfristig angelegt; das Umlaufvermögen, zu dem z.B. Materialvorräte und Geldbestände zählen, verändert sich ständig und schnell.

Einfache Grundstruktur

Bilanz

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Eigenkapital

Fremdkapital

Summe Vermögen

Summe Kapital

Summe Kapital = Summe Vermögen

Die Summen von Kapital und Vermögen sind stets gleich groß, da sie lediglich zwei verschiedene Ausdrucksformen der Gesamtheit der betrieblichen Werte darstellen. Diese Gleichheit zeigt sich in der Bilanz, die in der so genannten Kontoform erstellt wird, daran, dass die Bilanzsummen auf der Aktiv- und der Passivseite stets den gleichen Betrag aufweisen.

Fremdkapital = Rückstellungen und Verbindlichkeiten

Allerdings taucht der Begriff „Fremdkapital“ nicht in der gesetzlichen Vorschrift zur Gliederung einer Bilanz auf (§ 266 HGB). Vielmehr wird das Fremdkapital aufgeteilt in klar definierte Verbindlichkeiten und in so genannte Rückstellungen. Dies sind ebenfalls Verbindlichkeiten, also Schulden, jedoch sind bei ihnen die Höhe und/oder der Zahlungszeitpunkt nicht eindeutig bekannt.

Zum weiteren ist die obige Grundstruktur noch um Rechnungsabgrenzungsposten zu erweitern. Diese Positionen (auf beiden Seiten der Bilanz) sind ggf. notwendig, um einzelne Geschäftsjahre zeitlich richtig voneinander abzugrenzen. Eine Bilanz hat in ihrer vollständigen Grundstruktur damit folgende Bereiche:

Vollständige Grundstruktur

Bilanz

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen

Umlaufvermögen

Rechnungsabgrenzungsposten

Eigenkapital

Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Vermögen

Summe Kapital

Die Bilanz des Unternehmens Villeroy & Boch AG zeigt, zusammengefasst auf diese Bereiche, zum Beispiel folgendes Bild (in tausend Euro)

Bilanz V&B zum 31.12.2003

Aktiva

Passiva

Anlagevermögen: 396.582

Umlaufvermögen: 304.795

Eigenkapital: 347.207

Sonderposten mit Rücklageanteil: 28.679

Rückstellungen: 205.902

Verbindlichkeiten: 119.276

Rechnungsabgrenzungsposten 313

Summe Vermögen: 701.377

Summe Kapital: 701.377

(Die Position „Sonderposten mit Rücklageanteil“ ist eine Spezialität deutscher Bilanzen. Sie stellt zum Teil Eigenkapital und zum Teil Fremdkapital als potenzielle künftige Steuerschuld dar. Sie wird im Weiteren vernachlässigt.) Bevor im nächsten Abschnitt nun die Bilanz in (fast) all ihren Einzelpositionen gezeigt wird, sei noch erwähnt, dass diese Bereiche ihrerseits in weitere Hauptpositionen untergliedert werden. So wird das Anlagevermögen in drei Gruppen aufgeteilt:

Einzelpositionen der Bilanz

Aktivseite

Die Aktivseite enthält alle im Betrieb eingesetzten Vermögensgegenstände und Geldmittel, die mit dem Eigen- oder Fremdkapital angeschafft wurden.

Anlagevermögen

Das Anlagevermögen enthält die Vermögensgegenstände, die langfristig im Unternehmen verbleiben und in der Regel für das Betreiben des Unternehmens erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere Betriebsgrundstücke und -gebäude, Produktionsanlagen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung als Teile des Sach-Anlagevermögens. Eingekaufte Software, Lizenzen oder Patente zählen zum immateriellen Anlagevermögen. Insbesondere Obergesellschaften von Konzernunternehmen werden teils umfangreiche Finanzanlagen ausweisen. Hierzu gehören dann vor allem Anteile am Eigenkapital verbundener Unternehmen.

Umlaufvermögen

Im Umlaufvermögen sind insbesondere die Vermögensgegenstände zusammengefasst, die zur (Weiter-)Verarbeitung und/oder zum Verkauf bestimmt sind, außerdem die baren und unbaren Geldbestände. Des Weiteren beinhaltet das Umlaufvermögen die Forderungen des Unternehmens, auch wenn diese langfristig bestehen.

Vorräte

Dabei sind je nach Branche die Vorräte unterschiedlich gegliedert: Ein Fertigungsunternehmen wird ein Eingangslager für Material besitzen und dessen Bestände als Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wertmäßig ausweisen. Rohstoffe sind die für die Produkte wichtigen Materialien, Hilfsstoffe sind Kleinteile wie Schrauben, Betriebsstoffe dienen der laufenden Produktion (etwa: Schmiermittel für die Maschinen).

Bei einer mehrstufigen Produktion gibt es zum Bilanzstichtag Zwischenprodukte, z.B. in der Automobilfertigung montierte Motoren oder geschweißte Karosserien. Sie werden als unfertige Erzeugnisse bilanziert. Verkaufsfähige, aber noch nicht verkaufte Produkte sind die Fertigerzeugnisse. Ein Handelsbetrieb hat solche Stufen nicht. Er wird unter den Vorräten lediglich Waren ausweisen.

Forderungen

Wenn ein Unternehmen seine Produkte verkauft und das Geld dafür sofort bekommt, wird der Betrag bei den Geldbeständen gezeigt. In der Regel bekommen die Kunden aber ein Zahlungsziel eingeräumt, d.h. beispielsweise, sie können sich 30 Tage Zeit lassen, um die Rechnung zu bezahlen. Liegt der Bilanzstichtag innerhalb dieses Zeitraums, kann (noch) nicht das Geld gezeigt werden, wohl aber der Anspruch auf die Zahlung. Dieser wird als „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen“ ausgewiesen. Auch Gehaltsvorschüsse, die Belegschaftsmitglieder im Dezember (auf ihr Januargehalt) bekommen, werden unter den Forderungen gezeigt.

Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

Hinter dieser Position steht kein unmittelbarer Vermögenswert, sondern sie dient lediglich der Abgrenzung von Vorgängen, die verschiedene Geschäftsjahre betreffen. Hier werden unter anderem Ausgaben verbucht, für die das Unternehmen die Gegenleistung erst im folgenden Geschäftsjahr erhält; ein Beispiel ist die Zahlung einer Versicherungsprämie für das Folgejahr bereits am 15. Dezember des laufenden Jahres.

Passivseite

Das Kapital wird zunächst danach gegliedert, ob es vom Unternehmer bzw. den Gesellschaftern (Eigenkapital) oder von außen stehenden Dritten (Fremdkapital) stammt. Innerhalb dieser Kategorien erfolgt eine weitere Unterteilung in Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Eigenkapital

Gezeichnetes Kapital

Das Eigenkapital unterteilt sich bei Kapitalgesellschaften in einen festen und einen variablen Teil: Der feste Teil des Eigenkapitals, das gezeichnete Kapital, wird bei der GmbH als Stammkapital und bei der AG als Grundkapital bezeichnet. Auf diesen Betrag ist die Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber Gläubigern beschränkt. Bei Personengesellschaften steht an dieser Stelle die Haft- bzw. Pflichteinlage der Gesellschafter. Das gezeichnete Kapital wird durch Gewinne oder Verluste nicht beeinflusst, sondern kann nur durch eine formelle Kapitalherabsetzung oder -erhöhung geändert werden.

Rücklagen

Die Rücklagen dagegen stellen den variablen Teil des Eigenkapitals dar, der unter anderem aus Teilen der Jahresüberschüsse der Vorjahre gebildet wird. Diese Beträge stellen die Reserven des Unternehmens dar, mit denen spätere Verluste verrechnet werden können. Soweit die Verluste die vorhandenen Rücklagen übersteigen, entsteht eine Unterbilanz, was später zu einer Überschuldung des Unternehmens führen kann.

Bei den Rücklagen ist wiederum zu unterscheiden in

  • Kapitalrücklagen und
  • Gewinnrücklagen.

Kapitalrücklagen

Kapitalrücklagen entstehen in der Regel bei der Ausgabe neuer Gesellschaftsanteile, aber der Aktiengesellschaft, also durch die Ausgabe neuer Aktien. Wenn der Preis für Aktie höher ist als ihr Nennwert, wird die Differenz der Kapitalrücklage zugeschrieben. (Der Nennwert der neuen Aktien erhöht das gezeichnete Kapital.)

Gewinnrücklagen müssen gemäß Aktiengesetz in Höhe von 5 % des Jahresüberschusses (bis zu einer Obergrenze) gebildet werden. Es handelt sich also um eine Zwangsgewinnrücklage. Auch kann die Satzung der AG bestimmen, dass weitere Gewinnbestandteile in eine satzungsmäßige Gewinnrücklage eingestellt werden. Weitere Gewinnrücklagen entstehen durch Beschlüsse der Organe der AG (Vorstand oder Hauptversammlung).

Die Bildung von Rücklagen bedeutet immer eine Reservenbildung für künftige Investitionen oder zur Krisenvorsorge. Sie steht als Alternative zur Gewinnausschüttung an die Anteilseigner.

Gewinn- und Verlustvorträge

Gewinn- bzw. Verlustvorträge entstehen, wenn Gewinne aus dem Vorjahr weder in Rücklagen eingestellt noch ausgeschüttet werden bzw. wenn Verluste aus dem Vorjahr nicht durch Entnahmen aus den Rücklagen ausgeglichen werden. Hohe Verlustvorträge ohne entsprechende Rücklagen deuten daher auf eine kritische Unternehmenssituation hin.

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Diese Position stellt den Saldo zwischen den Positionen der Aktivseite und den übrigen Positionen der Passivseite dar und entspricht dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ermittelten Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahrs. Allerdings lässt sich aus der Bilanz nicht erkennen, woraus der Gewinn/Verlust im Einzelnen resultiert, hierfür muss die Gewinn- und Verlustrechnung herangezogen werden.

Fremdkapital

Das Fremdkapital untergliedert sich in der Bilanz in die Positionen Rückstellungen und Verbindlichkeiten.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten werden nach Gläubigergruppen und innerhalb dieser nach ihrer Fristigkeit unterteilt, man unterscheidet daher unter anderem Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und gegenüber Kreditinstituten und weiter zwischen langfristigen Verbindlichkeiten wie z.B. Darlehen und kurzfristigen Verbindlichkeiten wie z.B. Lieferantenkrediten. Die Aufteilung nach den Fristigkeiten erfolgt in der Regel im Anhang zur Bilanz und nicht in dieser selbst.

Rückstellungen

Rückstellungen werden dagegen gemäß § 249 HGB gebildet, wenn zwar sicher oder zumindest wahrscheinlich ist, dass die Verbindlichkeit besteht, aber noch nicht feststeht, in welcher Höhe oder zu welchem Zeitpunkt. Zu den wichtigsten Rückstellungen zählen Pensionsrückstellungen für die betriebliche Altersversorgung oder Steuerrückstellungen für zu erwartende Steuerzahlungen.

Rückstellungen sind also Fremdkapital. Um sie zu bilden, ist ein konkreter Grund erforderlich. Es handelt sich um Reserven für Zahlungsverpflichtungen in der Zukunft. Rücklagen hingegen sind Eigenkapital, gebildet aus nicht ausgeschütteten Gewinnen. Sie sind eine allgemeine Reserve für Investitionen und Risiken. Man darf sich das aber nicht so vorstellen, dass in Höhe der Rücklagen oder Rückstellungen ein konkreter Spartopf vorhanden wäre. Die materiellen Gegenwerte zu beiden Positionen stehen in verschiedenen Positionen der Aktivseite der Bilanz. Nur in Summe entsprechen sich Aktiva und Passiva, eine unmittelbare Zuordnung einzelner Passiv- zu einzelnen Aktivpositionen ist nur in Ausnahmefällen möglich.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten

Spiegelbildlich zu den aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthält diese Bilanzposition Einnahmen des Unternehmens, für das es die Gegenleistung erst später erbringt. Hierunter fällt z.B. der für ein Jahr im Voraus gezahlte Pachtzins eines Pächters, der schon am 22. Dezember des laufenden Geschäftsjahrs auf dem Firmenkonto eingeht.

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